


| Förderart: | Zuschuss |
| Förderbereich: | Außenwirtschaft; Beratung |
| Fördergebiet: | Neue Bundesländer einschl. Berlin (Ost) |
| Förderberechtigte: | Unternehmen |
| Ansprechpartner: | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA); Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) |
Ziel des Vermarktungshilfeprogramms ist die Verbesserung des Absatzes von Produkten und Leistungen aus den neuen Ländern auf ausgewählten Auslandsmärkten.
Den Teilnehmern wird eine auf das Zielland bezogene Beratung sowie Unterstützung bei der Geschäftsanbahnung im Zielland gewährt. Das Programm wird in den Varianten Vermarktungshilfeprojekt und Lieferantenforum durchgeführt.
Antragsberechtigt sind Hersteller von Investitions- und Konsumgütern sowie produktionsnahe Dienstleister mit Betriebsstätte in den neuen Ländern, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen, einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR aufweisen und die nicht zu 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen, die dieser Definition nicht entsprechen.
Die KMU können nur am Projekt teilnehmen, wenn sie die Bestimmungen der De-minimis Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De minimis-Beihilfen) einhalten.
Die Auswahl der teilnehmenden Unternehmen erfolgt durch die Projektträger. Auswahlkriterien sind u.a. die Marktfähigkeit der Produkte bzw. Leistungen sowie eine entsprechende Nachfrage im Zielland.
Die Unterstützung erfolgt insbesondere durch:
Von den Projektteilnehmern wird ein Eigenbeitrag in Höhe von 1.500 EUR (Vermarktungshilfeprojekt) bzw. 750 EUR (Lieferantenforum) erhoben. Zudem tragen die Unternehmen ihre Reisekosten selbst.