


| Förderart: | Garantie |
| Förderbereich: | Außenwirtschaft |
| Fördergebiet: | Bund |
| Förderberechtigte: | Unternehmen |
| Ansprechpartner: | PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft |
Die Bundesregierung unterstützt Unternehmen bei Direktinvestitionen im Ausland durch die Übernahme von Garantien zur Absicherung gegen politische Risiken.
Folgende Direktinvestitionen, auf die Bar-, Sach- oder immaterielle Leistungen erbracht werden, können abgesichert werden:
Investitionsgarantien können auch mit Exportkreditgarantien und UFK-Garantien kombiniert gewährt werden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Unternehmer mit Sitz bzw. Wohnsitz in Deutschland.
Die Direktinvestition muss investiven Charakter haben, Finanzanlagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Es muss sich um ein wirtschaftlich tragfähiges Vorhaben im Ausland handeln, da
Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
Die Förderung erfolgt in Form einer Garantie. Gegenstand der Deckung sind die aufgrund der im Anlageland investierten Mittel begründeten Gesellschafter-/Gläubigerrechte und auch die Vermögenswerte der Projektgesellschaft gegen folgende politische Risiken:
Es bestehen keine betragsmäßigen Begrenzungen je Anlageland oder Projekt. Wirtschaftliche Risiken werden nicht gedeckt.
Die Laufzeit der Garantie beträgt bis zu 15 Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 20 Jahre. Bei Ablauf ist die Verlängerung um jeweils bis zu fünf Jahre möglich. Der Garantienehmer ist am Verlust mit mindestens 5% selbst beteiligt.