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Bundesgarantien für Direktinvestitionen im Ausland

Förderkriterien

Förderart: Garantie
Förderbereich: Außenwirtschaft
Fördergebiet: Bund
Förderberechtigte: Unternehmen
Ansprechpartner: PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft

Ziel und Gegenstand

Die Bundesregierung unterstützt Unternehmen bei Direktinvestitionen im Ausland durch die Übernahme von Garantien zur Absicherung gegen politische Risiken.

Folgende Direktinvestitionen, auf die Bar-, Sach- oder immaterielle Leistungen erbracht werden, können abgesichert werden:

  • Beteiligungen,
  • Kapitalausstattungen von Niederlassungen oder Betriebsstätten (Dotationskapital),
  • beteiligungsähnliche Darlehen des Gesellschafters oder eines Dritten (Bank),
  • andere vermögenswerte Rechte (z.B. Konzessionen, Rechte auf Bezug von Öl oder Gas, Schuldverschreibungen).

Investitionsgarantien können auch mit Exportkreditgarantien und UFK-Garantien kombiniert gewährt werden.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Unternehmer mit Sitz bzw. Wohnsitz in Deutschland.

Voraussetzungen

Die Direktinvestition muss investiven Charakter haben, Finanzanlagen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Es muss sich um ein wirtschaftlich tragfähiges Vorhaben im Ausland handeln, da

  • im besonderen staatlichen Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegt,
  • zur wirtschaftlichen Entwicklung des Empfängerlandes beiträgt und
  • in dem betreffenden Land einen ausreichenden Rechtsschutz genießt.

Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form einer Garantie. Gegenstand der Deckung sind die aufgrund der im Anlageland investierten Mittel begründeten Gesellschafter-/Gläubigerrechte und auch die Vermögenswerte der Projektgesellschaft gegen folgende politische Risiken:

  • Verstaatlichung, Enteignung oder enteignungsgleiche Maßnahmen - Enteignungsfall;
  • Bruch rechtsverbindlicher Zusagen staatlicher oder staatlich kontrollierter Stellen - BZ-Fall;
  • Krieg, kriegerische Auseinandersetzungen, Revolution und Aufruhr oder im Zusammenhang mit solchen Ereignissen stehende terroristische Akte - Kriegsfall;
  • Zahlungsverbote oder Moratorien - Moratoriumsfall;
  • Unmöglichkeit der Konvertierung und des Transfers - KT-Fall.

Es bestehen keine betragsmäßigen Begrenzungen je Anlageland oder Projekt. Wirtschaftliche Risiken werden nicht gedeckt.

Die Laufzeit der Garantie beträgt bis zu 15 Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 20 Jahre. Bei Ablauf ist die Verlängerung um jeweils bis zu fünf Jahre möglich. Der Garantienehmer ist am Verlust mit mindestens 5% selbst beteiligt.

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