


| Förderart: | Zuschuss |
| Förderbereich: | Forschung & Innovation (themenoffen) |
| Fördergebiet: | Bund |
| Förderberechtigte: | Unternehmen; Forschungseinrichtung |
| Ansprechpartner: | Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) |
Der Freistaat Sachsen fördert die Entwicklung neuer oder neuartiger Produkte und Verfahren, um auf diese Weise das überdurchschnittlich hohe technische Risiko und das damit einhergehende finanzielle Risiko zu mindern.
Gefördert werden innovative technologieorientierte FuE-Projekte im Bereich der Zukunftstechnologien.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Sachsen sowie außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen in Sachsen, die als gewerbliches Unternehmen betrieben werden.
Die Durchführung des zu fördernden Projektes darf aufgrund eines überdurchschnittlich hohen technischen Risikos und des damit einhergehenden finanziellen Risikos nur mit Hilfe der Förderung möglich sein.
Es ist ein marktgängiges Verwertungskonzept oder eine Vermarktungsstrategie für die Entwicklungsergebnisse nachzuweisen.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer oder bedingt rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Die Höhe der Förderung beträgt bei Vorhaben der industriellen Forschung maximal 65% der förderfähigen Kosten für kleine Unternehmen, 60% für mittlere Unternehmen und 45% für andere Unternehmen.
Sofern die Ergebnisse der industriellen Forschung öffentlich gemacht und weit verbreitet werden, beträgt die Förderhöchstgrenze für mittlere Unternehmen ebenfalls 65%.
Die Höhe der Förderung beträgt bei Vorhaben der vorwettbewerblichen/experimentellen Entwicklung maximal 40% für kleine Unternehmen, 35% für mittlere Unternehmen und maximal 20% für andere Unternehmen.