


| Förderart: | Zuschuss; Darlehen |
| Förderbereich: | Energie & Umwelt |
| Fördergebiet: | Sachsen |
| Förderberechtigte: | Unternehmen; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Verband/Vereinigung |
| Ansprechpartner: | Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) |
Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur Minderung verkehrsbedingter Immissionen und zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit von Anlagen.
Mitfinanziert werden
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die Eigentümer oder Betreiber der Anlagen oder Eigentümer, Pächter oder Mieter der Flächen sind, auf denen das Vorhaben realisiert werden soll. Gewerbliche Unternehmen müssen der KMU-Definition der EU entsprechen.
Antragsberechtigt für Maßnahmen zur Minderung verkehrsbedingter Immissionen sind Nahverkehrsunternehmen, Gebietskörperschaften und ihre Unternehmen sowie juristische Personen des privaten Rechts, die zum Zeitpunkt der Förderung vertraglich noch mindestens sechs Jahre zur Durchführung kommunaler Dienstleistungen in sächsischen Gebietskörperschaften verpflichtet sind.
Entscheidend ist der Beitrag zur Reduzierung der CO 2-Emissionen und zur Ressourcenschonung.
Entscheidend für eine Förderung von Maßnahmen mit Modell- und Demonstrationscharakter ist der Innovationsgrad der Maßnahme, der durch die Realisierung von Referenzobjekten neue Lösungen zur Verbreitung am Markt aufzeigt.
Voraussetzung für eine Förderung von thematisch verbundenen Maßnahmen ist die Demonstration der flächenhaften Umsetzung der Technik-/Anwendungsvielfalt von Technologien und Instrumenten unter verschiedenen Bedingungen.
Die Maßnahmen müssen im Freistaat Sachsen realisiert werden.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt für Gebietskörperschaften bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Für Unternehmen beträgt die Förderung bis zu 50%, bei Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit von Anlagen bis zu 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ab einem Subventionswert von 40.000 EUR wird die Zuwendung für Investitionen als Kombination von Zuschuss und zinsverbilligtem Darlehen im Verhältnis 3:1 ausgereicht.