


| Förderart: | Zuschuss |
| Förderbereich: | Beratung; Energie & Umwelt; Energieeffizienz & Erneuerbare Energien |
| Fördergebiet: | Bund |
| Förderberechtigte: | Unternehmen |
| Ansprechpartner: | Regionalpartner Energieeffizienzberatung; KfW Förderbank |
Der Sonderfonds Energieeffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und der KfW zur Erschließung von Energieeffizienzpotenzialen in KMU.
Im Rahmen der Energieeffizienzberatung werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe durch Zuschüsse unterstützt. Gefördert werden Initialberatungen, die energetische Schwachstellen untersuchen sowie Detailberatungen, die eine vertiefende Energieanalyse zum Zwecke der Erarbeitung eines konkreten Maßnahmenplans durchführen.
Ziel ist es, Schwachstellen bei der effizienten Energieverwendung aufzuzeigen und Vorschläge bzw. konkrete Maßnahmenpläne für Energie und Kosten sparende Verbesserungen zu erarbeiten.
Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz von KMU werden im Rahmen des „Sonderfonds Energieeffizienz in KMU" mit Krediten zu einem vergünstigten Zinssatz im Programm ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm mitfinanziert.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß der KMU-Definition der Europäischen Kommission und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland.
Der Berater muss in der KfW-Beraterbörse gelistet sein und eine Zulassung als Energieeffizienzberater besitzen.
Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein. Für eine Beratung muss die Zusage der KfW vorliegen.
Von der Beratung ausgeschlossen sind gutachterliche Stellungnahmen, Beratungen, die sich auf wohnwirtschaftlich genutzte Objekte beziehen, ausschließlich Erweiterungsinvestitionen oder den Neubau einer Gewerbeimmobilie betreffen, in deren Rahmen Waren oder Dienstleistungen angeboten oder vertrieben werden, die mit Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten verbunden sind oder die mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden.
Die Beratung muss ausschließlich förderfähige Beratungsleistungen enthalten.
Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien sowie Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, der Fischerei und Aquakultur sowie des Steinkohlebergbaus sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt für die ein- bis zweitägige Initialberatung 80% des vereinbarten Tageshonorars, maximal 640 EUR, und für die Detailberatung 60% des Tageshonorars, maximal 480 EUR pro Tag, bis zu einer maximalen Bemessungsgrundlage von 8.000 EUR.
Das maximal förderfähige Tageshonorar bei Initial- und Detailberatung beträgt 800 EUR.
Die Beratungsförderung kann vom Antragsteller nur einmal je Standort (Unternehmenshauptsitz oder Niederlassung) in Anspruch genommen werden. Für weitere Standorte sind gesonderte Anträge zu stellen.