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ERP-Exportfinanzierungsprogramm

Förderkriterien

Förderart: Darlehen
Förderbereich: Außenwirtschaft
Fördergebiet: Bund
Förderberechtigte: Unternehmen
Ansprechpartner: KfW IPEX-Bank GmbH

Ziel und Gegenstand

Aus Mitteln des ERP-Sondervermögens, die die KfW durch Kapitalmarktmittel verstärkt, können Darlehen gewährt werden zur Finanzierung von Ausfuhrgeschäften deutscher Exporteure über die Lieferung von Investitionsgütern und Leistungen in Entwicklungsländer.

Antragsberechtigte

Deutsche Exporteure oder ausländische Importeure.

Voraussetzungen

Finanziert werden grundsätzlich nur Ausfuhrgeschäfte, denen eine Bürgschaft oder eine Garantie des Bundes zugrunde liegt und bei denen sich die Zahlungsabwicklung auf einen Zeitraum von mindestens vier Jahren ab Betriebsbereitschaft erstreckt.

Als Entwicklungsländer gelten die Länder, die in der Liste der Entwicklungsländer (in der jeweils gültigen Fassung) des Ausschusses für Entwicklungsländer (DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) aufgeführt sind.

Art und Höhe der Förderung

Darlehen in Höhe der bei Auszahlung noch nicht fälligen Exportforderungen.

Für die Darlehensbemessung gelten folgende Auftragswertgrenzen je Projekt:

  • Bei Auftragswerten bis zu 25 Mio. EUR:

  der tatsächliche Auftragswert,

  • bei Auftragswerten über 25 bis zu 50 Mio. EUR:

  25 Mio. EUR,

  • bei Auftragswerten über 50 Mio.EUR:

  50% des tatsächlichen Auftragswertes bis zu einem maximalen Förderbetrag von 85 Mio. EUR.

Zinssatz, Zusage- und Reservierungsprovision werden von Fall zu Fall von der KfW IPEX-Bank den Kreditinstituten bekannt gegeben. Die Laufzeit entspricht den von HERMES gedeckten Zahlungsbedingungen. Die Auszahlung beträgt 100% pro rata Lieferungen und Leistungen oder bei Betriebsbereitschaft.

Onlineantrag

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