


| Förderart: | nicht rückzahlbarer Zuschuss |
| Förderbereich: | Wirtschaft; Umwelt- und Landwirtschaft; Weiterbildung |
| Fördergebiet: | Sachsen |
| Förderberechtigte: | Existenzgründer/in; Unternehmen |
| Ansprechpartner: | Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) |
Die Förderung "betriebliche und berufliche Weiterbildung" ist ein wichtiges Instrument zur Finanzierung der Europäischen Beschäftigungsstrategie. Gemeinsam unterstützen die EU und der Freistaat Sachsen Unternehmen, die für sich und/oder ihre Mitarbeiter Weiterbildungen durchführen.
Qualifizierte Fachkräfte sind einer der wichtigsten Faktoren für den Erhalt und den Ausbau der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Sachsens, um den Herausforderungen des demographischen und wirtschaftlichen Wandels zu begegnen. Arbeitnehmer und Unternehmen müssen ihre beruflichen Kompetenzen stetig verbessern, um innovations- und wettbewerbsfähig zu bleiben.
Zuschüsse können Sie für folgende Weiterbildungsprojekte beantragen:
betriebliche und berufliche Weiterbildungen ohne (Umwelt- und Landwirtschaftsbereich):
Hinweis:
Die Teilnehmer der Weiterbildungsmaßnahme sollen mindestens einer der folgenden Zielgruppen zuzuordnen sein:
Bitte beachten Sie, dass die Förderung von firmeninternen Schulungen und Coachings ausgeschlossen sind, sobald sie nicht durch einen externen Dienstleister durchgeführt werden. Ebenfalls ist die Förderung von Fort- und Weiterbildungen im Bereich der Gesundheitsfachberufe nur eingeschränkt möglich.
berufliche Weiterbildungen:
Hinweis:
Die Teilnehmer an der Weiterbildungsmaßnahme sollen mindestens einer der folgenden Zielgruppen zuzuordnen sein:
Bitte beachten Sie, dass die Förderung von firmeninternen Schulungen und Coachings ausgeschlossen sind, sobald sie nicht durch einen externen Dienstleister durchgeführt werden. Ebenfalls ist im Bereich Umwelt- und Landwirtschaft (Projektbereich B) die Förderung des Führerscheins Klasse C (Lastkraftwagen) ausgeschlossen.
Antragsberechtigt sind vorrangig Kleinstunternehmen oder kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Im Ausnahmefall können Unternehmen mit mehr als 500 beschäftigten Personen gefördert werden, insbesondere im Rahmen von Unternehmensansiedlungen, Unternehmenserweiterungen- oder Umstrukturierungen.
weitere Bedingungen:
Kann nur ein Angebot vorgelegt werden (z.B. es gibt nur einen Anbieter am Markt oder der Auftragswert ist kleiner/gleich 410€) ist eine Aufschlüsselung des Angebotes nach folgenden Positionen notwendig:
- Personalkosten (des/der Dozenten)
- Reisekosten (des/der Dozenten)
- Sachkosten (sonstige laufende Aufwendungen wie Materialien oder Ausstattung)
- Abschreibung von Werkzeugen und Ausrüstungsgegenständen gemäß dem Anteil ihrer ausschließlichen Verwendung für die Weiterbildungsmaßnahme)
- Kosten für Beratungsdienste, sofern sie die Weiterbildungsmaßnahme betreffen
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die Weiterbildungsangebote immer ihrem Unternehmen unterbreitet werden müssen.
Ein einfacher Internetausdruck oder ein Flyer sind nicht ausreichend.
- beantragte Zuschusshöhe größer als 50.000€ gemäß Förderhöchstsatz- siehe Punkt Konditionen)
In diesem Fall ist es erforderlich, ein Ausschreibungsverfahren nach VOL/A*) durchzuführen.
Anteil an den förderfähigen Weiterbildungskosten
Weiterbildungsmaßnahmen allgemein:
kleine Unternehmen (KMU): 80 Prozent der Kosten
mittlere Unternehmen (KMU): 70 Prozent der Kosten
Großunternehmen: 60 Prozent der Kosten
Weiterbildungsmaßnahmen spezifisch:
kleine Unternehmen (KMU): 45 Prozent der Kosten
mittlere Unternehmen (KMU): 35 Prozent der Kosten
Großunternehmen: 25 Prozent der Kosten
zusätzliche Förderung für benachteiligte Arbeitnehmer:*)
alle Unternehmen: +10 Prozent auf Förderhöchstsatz
200 €
nach Vorlage des Verwenungsnachweises
Erläuterung zu *)
Benachteiligte Arbeitnehmer im Sinne des Artikels 2, Nr. 18 der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 sind:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.