


| Förderart: | Zuschuss |
| Förderbereich: | Energie & Umwelt; Forschung & Innovation (themenspezifisch) |
| Fördergebiet: | Bund |
| Förderberechtigte: | Unternehmen; Forschungseinrichtung; Hochschule |
| Ansprechpartner: | Projektträger Jülich (PTJ); Projektträger im DLR |
Mit dem Programm stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Förderung der Forschung und Entwicklung im Bereich der Nachhaltigkeit auf eine breite programmatische Grundlage. Unterstützt werden Vorhaben, die zur
beitragen. Das Programm ist ein so genanntes Fachprogramm. Diese Programme haben zum Ziel, in ausgewählten Bereichen einen im internationalen Maßstab hohen Leistungsstand von Forschung und Entwicklung zu gewährleisten. Die Umsetzung der Programmschwerpunkte erfolgt durch Veröffentlichung spezifischer Förderbekanntmachungen.
Anträge können von Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen gestellt werden.
Die Antragsteller müssen über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens verfügen.
Die Förderung konzentriert sich auf folgende Schwerpunkte:
Unterstützt werden Vorhaben, die dazu beitragen
Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Bei der Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung des Zuwendungsempfängers von in der Regel mindestens 50% vorausgesetzt. Die tatsächliche Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe der entstandenen Kosten.
Die Höhe des Zuschusses bei Vorhaben von Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen richtet sich nach der Höhe der entstehenden Ausgaben.