Software- und Beratungshaus für die Entwicklung von innovationen Anwendungen

Forschung für die Nachhaltigkeit

Förderkriterien

Förderart: Zuschuss
Förderbereich: Energie & Umwelt; Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet: Bund
Förderberechtigte: Unternehmen; Forschungseinrichtung; Hochschule
Ansprechpartner: Projektträger Jülich (PTJ); Projektträger im DLR

Ziel und Gegenstand

Mit dem Programm stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Förderung der Forschung und Entwicklung im Bereich der Nachhaltigkeit auf eine breite programmatische Grundlage. Unterstützt werden Vorhaben, die zur

  • Stärkung der Nachhaltigkeit in Industrie und Wirtschaft,
  • Entwicklung und Umsetzung nachhaltiger Nutzungskonzepte für Regionen,
  • nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen und
  • Veränderung gesellschaftlichen Handelns in Richtung Nachhaltigkeit

beitragen. Das Programm ist ein so genanntes Fachprogramm. Diese Programme haben zum Ziel, in ausgewählten Bereichen einen im internationalen Maßstab hohen Leistungsstand von Forschung und Entwicklung zu gewährleisten. Die Umsetzung der Programmschwerpunkte erfolgt durch Veröffentlichung spezifischer Förderbekanntmachungen.

Antragsberechtigte

Anträge können von Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen gestellt werden.

Die Antragsteller müssen über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens verfügen.

Förderbereiche

Die Förderung konzentriert sich auf folgende Schwerpunkte:

  • Nachhaltigkeit in Industrie und Wirtschaft: Ausrichtung von Wertschöpfungsketten und Produktionssystemen auf mehr Nachhaltigkeit durch Erschließung und Nutzung neuer Technologien, Verfahren, Produkt- und Dienstleistungsstrategien bei langfristiger Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft.
  • Nachhaltige Nutzungskonzepte für Regionen: Gestaltung der Nutzung der Lebensräume mit dem Ziel, die Lebensqualität zu verbessern und gleichzeitig die natürlichen, sozialen und wirtschaftlichen Grundlagen langfristig zu stabilisieren.
  • Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen: Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser und biologische Vielfalt unter der Prämisse langfristiger Verfügbarkeit und Vermeidung von Katastrophensituationen.
  • Strategien für gesellschaftliches Handeln in Richtung Nachhaltigkeit: Erfüllung grundlegender Bedürfnisse bei Minimierung der Risiken für die langfristige Stabilität von Natur und Gesellschaft.

Voraussetzungen

Unterstützt werden Vorhaben, die dazu beitragen

  • die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme zu stärken,
  • den Stand der Technik fortzuentwickeln,
  • an denen hinsichtlich der Themenstellung und der Ziele ein erhebliches Bundesinteresse besteht
  • und die mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sind.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Bei der Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung des Zuwendungsempfängers von in der Regel mindestens 50% vorausgesetzt. Die tatsächliche Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe der entstandenen Kosten.

Die Höhe des Zuschusses bei Vorhaben von Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen richtet sich nach der Höhe der entstehenden Ausgaben.

Onlineantrag

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