


| Förderart: | Zuschuss |
| Förderbereich: | Forschung & Innovation (themenoffen) |
| Fördergebiet: | Bund |
| Förderberechtigte: | Unternehmen; Forschungseinrichtung; Hochschule |
| Ansprechpartner: | Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) |
Der Freistaat Sachsen fördert die Kooperation von Forschungsabteilungen aus Unternehmen, außeruniversitären wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen, Universitäten und Fachhochschulen.
Unterstützt wird die Entwicklung neuer oder neuartiger Produkte und Verfahren im Bereich der Zukunftstechnologien.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Sachsen und in Verbindung mit diesen außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen in Sachsen sowie Institute oder einzelne Forschungsgruppen aus Universitäten und Fachhochschulen.
Die Durchführung des zu fördernden Projektes darf aufgrund eines überdurchschnittlich hohen technischen Risikos und des damit einhergehenden finanziellen Risikos nur mit Hilfe der Förderung möglich sein.
Der Antragsteller muss die Marktgängigkeit der in ein Produkt umzusetzenden Entwicklungsergebnisse anhand eines Verwertungskonzepts oder einer Vermarktungsstrategie nachweisen.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer oder bedingt rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Die Höhe der Förderung liegt bei Vorhaben
Gemäß Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation müssen für die Gewährung der maximalen Fördersätze an Unternehmen und Forschungseinrichtungen weitere Bedingungen erfüllt werden.
Gemeinnützige Einrichtungen können bis zu 100% gefördert werden.