Software- und Beratungshaus für die Entwicklung von innovationen Anwendungen

Innovationen mit Dienstleistungen

Förderkriterien

Förderart: Zuschuss
Förderbereich: Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet: Bund
Förderberechtigte: Unternehmen; Forschungseinrichtung; Hochschule
Ansprechpartner: Projektträger im DLR

Ziel und Gegenstand

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Dienstleistungsbereich, welche die Wissensbasis über das Innovationsgeschehen im Dienstleistungssektor erweitern. Die Fördermaßnahme ist als lernendes Programm konzipiert, das sich flexibel auf aktuelle Entwicklungen ausrichtet.

Ziel ist es, dass Deutschland im Dienstleistungsbereich die gleiche Exzellenz erreicht, welche die Position Deutschlands im industriellen Produktionsbereich auszeichnet.

Förderbereiche

Einzelne Förderbereiche sind:

  • Innovationsmanagement: Entwicklung von Methoden zur Gestaltung von Dienstleistungsinnovationen, neuer Infrastrukturen, Organisations- und Prozessmodelle, Entwicklung von Test- und Zertifizierungsverfahren sowie von Konzepten der Interaktion von Arbeits- und Technikgestaltung.
  • Identifikation von Wachstumsfeldern: Entwicklung von Kriterien zur Identifikation und Möglichkeiten der Ausschöpfung der Potentiale von Wachstumsfeldern, in denen die Wirkungen auf die Wertschöpfung und damit auch die Beschäftigungswirkung am größten sind. Beispielhaft sind die unternehmensbezogenen Dienstleistungen und die neuen Dienstleistungen im Kontext des demografischen Wandels (z.B. Gesundheitswirtschaft, Wellness, Finanzen) zu nennen.
  • Beschäftigung im Dienstleistungsbereich: Erforschung der Zielkonflikte zwischen internationaler Wettbewerbsfähigkeit, Flexibilität bei Beschäftigten und Unternehmen sowie der Stabilität der Beschäftigungsverhältnisse und Erschließung konstituierender Elemente von Facharbeit, wie Qualifikation, Kompetenz/Professionalität und Engagement, als Erfolgsfaktoren für gezielte Dienstleistungsinnovationen.

Voraussetzungen

Unterstützt werden Vorhaben, die dazu beitragen

  • die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme zu stärken,
  • den Stand der Technik fortzuentwickeln,
  • an denen hinsichtlich der Themenstellung und der Ziele ein erhebliches Bundesinteresse besteht und
  • die mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sind.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten,
  • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Unternehmen im Beitrittsgebiet erhalten zusätzlich einen Bonus von 10%.

Die Höhe des Zuschusses bei Vorhaben von Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen richtet sich nach der Höhe der entstehenden Ausgaben.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Vereine.

Onlineantrag

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