


| Förderart: | Zuschuss |
| Förderbereich: | Arbeit; Forschung & Innovation (themenoffen) |
| Fördergebiet: | Sachsen |
| Förderberechtigte: | Unternehmen |
| Ansprechpartner: | Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB |
Der Freistaat Sachsen fördert die Beschäftigung von hochqualifizierten Absolventen und Wissenschaftlern aus Universitäten, Fachhochschulen, technischen Fachschulen oder Forschungseinrichtungen in kleinen und mittleren Unternehmen sowie in Kleinstunternehmen zur Bearbeitung von innovativen, technologieorientierten Projekten auf dem Gebiet der Zukunftstechnologien.
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU und mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten.
Der Antragsteller darf bislang kein oder nur in geringem Umfang eigenes Personal für Forschung und Entwicklung beschäftigt haben.
Die Stellenanforderung für das Beschäftigungsverhältnis muss den Einsatz hochqualifizierten Personals rechtfertigen und einen erheblichen Beitrag zur Verbesserung der Innovationskraft und der Marktchancen des Unternehmens erwarten lassen.
Die Durchführung des zu fördernden Projektes darf aufgrund eines überdurchschnittlich hohen technischen Risikos und des damit einhergehenden finanziellen Risikos nur mit Hilfe der Förderung möglich sein.
Das Beschäftigungsverhältnis darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bestehen und es muss für mindestens zwölf Monate abgeschlossen werden.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer oder bedingt rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50% des Bruttogehaltes des Innovationsassistenten.
Pro Unternehmen können bis zu zwei Innovationsassistenten für jeweils bis zu 24 Monate gefördert werden.