


| Förderart: | Zuschuss |
| Förderbereich: | Arbeit; Forschung & Innovation (themenspezifisch) |
| Fördergebiet: | Bund |
| Förderberechtigte: | Unternehmen; Forschungseinrichtung; Hochschule |
| Ansprechpartner: | Projektträger im DLR |
In allen Handlungsfeldern sollen folgende Gesichtspunkte berücksichtigt werden:
Anträge können von Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen gestellt werden.
Fünf Handlungsfelder bilden die Grundlage für laufende Förderaktivitäten:
Die in Zusammenarbeit mit Wissenschaft, Verbänden und Sozialpartnern identifizierten Handlungsfelder markieren den Startpunkt des Programms. In einem späteren Schritt können neue Handlungsfelder hinzukommen.
Die Förderung erfolgt durch nicht rückzahlbare Zuschüsse.
Bei der Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung des Zuwendungsempfängers von in der Regel mindestens 50% vorausgesetzt. Die tatsächliche Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe der entstandenen Kosten.
Die Höhe des Zuschusses bei Vorhaben von Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen richtet sich nach der Höhe der entstehenden Ausgaben.