


| Förderart: | Zuschuss |
| Förderbereich: | Forschung & Innovation (themenoffen) |
| Fördergebiet: | Sonstige |
| Förderberechtigte: | Unternehmen; Forschungseinrichtung; Hochschule; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung |
| Ansprechpartner: | Projektträger im DLR |
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt regionale Innovationsinitiativen und -netzwerke in den Neuen Bundesländern, die am Beginn oder am Anfang einer neuen Phase ihres Entwicklungsprozesses stehen.
Gefördert wird die Durchführung von Innovationsforen zu ausgewählten branchen- und technologiebezogenen Innovationsfeldern. Ziel ist es, das Potenzial und die Wettbewerbsstellung der Innovationsinitiativen bzw. -netzwerke zu erkennen, das thematische Profil zu schärfen und Kooperationen auf- und auszubauen. Die Durchführung eines Innovationsforums soll eine „Initialzündung" für die Entstehung bzw. Weiterentwicklung eines regionalen Innovationsverbundes bewirken.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Vereine und Genossenschaften sowie öffentliche Einrichtungen mit Sitz in den Neuen Bundesländern.
Die Ausrichter der Innovationsforen müssen über Organisationskompetenz, gute Kenntnisse im ausgewählten Innovationsfeld, Erfahrungen im Innovations- und Projektmanagement sowie über regionale und überregionale Kontakte zu Unternehmen, wissenschaftlichen Einrichtungen und anderen Kooperationspartnern verfügen.
Die teilnehmenden Netzwerke müssen über ein erkennbares Innovationspotenzial verfügen.
Es soll eine klare inhaltliche Fokussierung auf ein Innovationsfeld entwickelt werden, in dem mit Hilfe der Netzwerkbildung ein qualitativer „Sprung" angestrebt wird.
Das Vorhaben muss die Bundesförderung zwingend erfordern.
Antragsteller müssen sich im Umfeld des national beabsichtigten Projekts mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen.
Sie müssen vor einer Antragstellung prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Vorhaben zur Durchführung eines Innovationsforums können mit bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 85.000 EUR gefördert werden. Im Falle von Initiativen bzw. Netzwerken, die bereits eine Förderung im Rahmen der BMBF-Initiative „Unternehmen Region" oder anderer Bundesprogramme erhalten haben, gilt eine Förderung von 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einem Höchstbetrag von bis zu 40.000 EUR.
Zusätzlich unterstützt das BMBF die Öffentlichkeitsarbeit der Innovationsforen.
Die Laufzeit der Förderung einer Initiative beträgt sechs Monate ab Bewilligung.