


| Förderart: | Zuschuss |
| Förderbereich: | Beratung; Forschung & Innovation (themenoffen) |
| Fördergebiet: | Neue Bundesländer und Berlin |
| Förderberechtigte: | Unternehmen |
| Ansprechpartner: | Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) |
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) unterstützt Produkt- und Prozessinnovationen in kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in den Neuen Bundesländern und Berlin sowie in ausgewählten Modellregionen des übrigen Bundesgebietes durch ein externes Management.
Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige in folgenden drei Leistungsstufen:
Kleine Unternehmen, die bisher keine externe Beratung zu Innovationsmanagement in Anspruch genommen haben, können eine geförderte Initialberatung durch autorisierte Beratungsunternehmen in Form eines Beratungsgutscheines in Anspruch nehmen.
Ziel des Programms ist es, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der beratenen Unternehmen zu erhöhen.
Begünstigt werden kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in den Neuen Bundesländern und Berlin sowie in ausgewählten Modellregionen des übrigen Bundesgebietes.
Antragsberechtigt für die Durchführung von Managementleistungen sind vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen.
Gefördert werden Managementleistungen, die die Anforderungen an die Leistungsstufen bzw. die Initialberatung erfüllen und von autorisierten Beratungsunternehmen erbracht werden.
Die Leistungen müssen auf einem Beratungsvertrag zwischen Unternehmen und Beratungsunternehmen basieren.
Die einzelnen Schritte der Leistungserbringung sind je Leistungsstufe und für die Initialberatung zu dokumentieren.
Kleine Unternehmen können innerhalb von drei Jahren nur einen Beratungsgutschein für eine Initialberatung erhalten.
Die Förderung wird als Zuschuss zu den entstehenden Beratungskosten gewährt.
Die Höhe der Förderung beträgt für
Für einen Beratertag sind Ausgaben bis zu 800 EUR förderfähig.