


| Förderart: | Zuschuss |
| Förderbereich: | Beratung; Forschung & Innovation (themenoffen) |
| Fördergebiet: | Neue Bundesländer und Berlin |
| Förderberechtigte: | Unternehmen; Bildungseinrichtung; Forschungseinrichtung; Hochschule |
| Ansprechpartner: | Projektträger Jülich (PTJ) |
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt im Rahmen der Innovationsinitiative für die Neuen Länder „Unternehmen Region" den Anstoß von regional organisierten nachhaltigen Prozessen, die Ideen für technisch-technologische Innovationen generieren und umsetzen. Gefördert werden Bündnisse aus Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in den den folgenden zwei Modulen:
- Vorhaben der Grundlagenforschung, industriellen Forschung und vorwettbewerblichen Entwicklung,
- spezifische und allgemeine Aus- und Weiterbildungsvorhaben sowie
- die Innovationsberatung von KMU und Unternehmensgründern.
- in denen die mitwirkenden KMU später wesentliche Glieder einer für die neuen Produkte oder Dienstleistungen erforderlichen neuen regionalen Werstschöpfungskette sind oder
- in denen die Forschungsergebnisse der Hochschule oder Forschungseinrichtung die Basis einer neuen gemeinsamen Entwicklungs- oder Technologieplattform der mitwirkenden Unternehmen für neue Produkte und Dienstleistungen darstellen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungs- und Bildungseinrichtungen der Region, die Maßnahmen und Projekte durchführen. In Ausnahmefällen können auch Existenzgründer antragsberechtigt sein.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Sitz innerhalb einer gemeinsamen Region haben (räumliche Entfernung kleiner gleich 50 km).
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung sind:
Kooperationsbeziehungen zu Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen in den Alten Ländern sind möglich, durchgeführt werden muss das Projekt aber in den Neuen Ländern.
Antragsteller sollten sich im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist.
Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt für FuE-Projekte
im Kernmodul WACHSTUMSKERNE für
Ausgaben für Baumaßnahmen und Großinvestitionen werden nicht bezuschusst.