Software- und Beratungshaus für die Entwicklung von innovationen Anwendungen

Innovative regionale Wachstumskerne

Förderkriterien

Förderart: Zuschuss
Förderbereich: Beratung; Forschung & Innovation (themenoffen)
Fördergebiet: Neue Bundesländer und Berlin
Förderberechtigte: Unternehmen; Bildungseinrichtung; Forschungseinrichtung; Hochschule
Ansprechpartner: Projektträger Jülich (PTJ)

Ziel und Gegenstand

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt im Rahmen der Innovationsinitiative für die Neuen Länder „Unternehmen Region" den Anstoß von regional organisierten nachhaltigen Prozessen, die Ideen für technisch-technologische Innovationen generieren und umsetzen. Gefördert werden Bündnisse aus Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in den den folgenden zwei Modulen:

  • Kernmodul Wachstumskerne: Fördert Initiativen, die bereits über herausragende Technologien oder Verfahren mit bestimmten Alleinstellungsmerkmalen verfügen („Technologieplattform" oder „Problemlösungsplattform"). Gefördert werden
  • Vorhaben der Grundlagenforschung, industriellen Forschung und vorwettbewerblichen Entwicklung,
  • spezifische und allgemeine Aus- und Weiterbildungsvorhaben sowie
  • die Innovationsberatung von KMU und Unternehmensgründern.
  • Modul WK Potenzial: Fördert den Transfer von Forschungsergebnissen mit hohem Innovationspotenzial in die regionalen Unternehmen und den Aufbau einer regionalen Technologieplattform. Gefördert werden Verbundprojekte
  • in denen die mitwirkenden KMU später wesentliche Glieder einer für die neuen Produkte oder Dienstleistungen erforderlichen neuen regionalen Werstschöpfungskette sind oder
  • in denen die Forschungsergebnisse der Hochschule oder Forschungseinrichtung die Basis einer neuen gemeinsamen Entwicklungs- oder Technologieplattform der mitwirkenden Unternehmen für neue Produkte und Dienstleistungen darstellen.

Antragsberechtigte

 

  • Kernmodul WACHSTUMSKERNE

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungs- und Bildungseinrichtungen der Region, die Maßnahmen und Projekte durchführen. In Ausnahmefällen können auch Existenzgründer antragsberechtigt sein.

  • Modul WK POTENZIAL

Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Sitz innerhalb einer gemeinsamen Region haben (räumliche Entfernung kleiner gleich 50 km).

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung sind:

  • eine klare thematische Fokussierung der Initiative,
  • ein kritisches Potenzial an Kompetenzen,
  • ein erkennbares Marktpotenzial,
  • ein kompetentes Innovationsmanagement sowie
  • eine gesicherte Finanzierung der Eigenanteile.

Kooperationsbeziehungen zu Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen in den Alten Ländern sind möglich, durchgeführt werden muss das Projekt aber in den Neuen Ländern.

Antragsteller sollten sich im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist.

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt für FuE-Projekte

  • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten,
  • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben und

im Kernmodul WACHSTUMSKERNE für

  • Projekte zur Qualifizierung von Mitarbeitern in speziellen Innovationsfeldern eines Unternehmens - spezifische Ausbildungsmaßnahmen - bis zu 25% (Großunternehmen) bzw. 35% (KMU) der zuwendungsfähigen Kosten,
  • Projekte zur Qualifizierung von Mitarbeitern in den Innovationsbereichen der gesamten Region - allgemeine Ausbildung - bis zu 50% (Großunternehmen) bzw. 70% (KMU) der zuwendungsfähigen Kosten,
  • Aus- und Weiterbildungsprojekte für Empfänger außerhalb der gewerblichen Wirtschaft bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben und
  • die Innovationsberatung von KMU und Unternehmensgründern durch externe Berater bis zu 50%, maximal 25.000 EUR pro Unternehmen.

Ausgaben für Baumaßnahmen und Großinvestitionen werden nicht bezuschusst.

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