


| Förderart: | Zuschuss |
| Förderbereich: | Forschung & Innovation (themenoffen) |
| Fördergebiet: | Bund |
| Förderberechtigte: | Unternehmen; Forschungseinrichtung; Hochschule |
| Ansprechpartner: | Internationales Büro |
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert die Sondierung von internationalen Kooperationsmöglichkeiten, die Aufnahme und Vertiefung von Kontakten zu ausländischen Einrichtungen sowie die Vorbereitung von kooperativen Projekten einschließlich Machbarkeits- und Pilotuntersuchungen im Bereich der Wissenschaft und Forschung. Die bilaterale Zusammenarbeit mit ausgewählten Ländern wird vom Internationalen Büro betreut.
Ziel der internationalen Zusammenarbeit ist es, der deutschen Wissenschaft und Wirtschaft Kompetenzgewinne und Innovationsvorsprünge zu verschaffen und nachhaltig zu sichern.
Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen, außeruniversitäre Einrichtungen sowie kleine und mittelständische Unternehmen.
Instituten der Helmholtz-Gemeinschaft deutscher Forschungszentren (HGF), der Max-Planck-Gesellschaft (MPG), und der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. (WGL) sowie Einrichtungen des Bundes und der Länder kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung bewilligt werden.
Das Vorhaben muss die länderbezogenen Schwerpunktsetzungen und ggf. spezifischen Unterstützungsangebote beachten.
Das Projekt muss einen Bezug zu den Fachprogrammen des BMBF und den europäischen Förderprogrammen aufweisen.
Der Forschungsansatz muss sich durch Qualität und Originalität auszeichnen und einen hohen Innovationsgehalt und Anwendungsbezug besitzen.
Es muss ein gemeinsames Interesse und ein gemeinsamer Nutzen für die Projektpartner bestehen.
Das Vorhaben muss einen Beitrag zur multilateralen Netzwerkbildung und zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlern und Chancengleichheit beinhalten.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von in der Regel bis zu zwei Jahren.
Die Zuschüsse beziehen sich in der Regel auf Aufenthaltskosten ausländischer Experten in Deutschland sowie die Reisekosten deutscher Experten in das Partnerland. Die ausländische Seite ist für die Deckung der Aufenthaltskosten deutscher Partner im Ausland sowie die Reisekosten der ausländischen Partner nach Deutschland verantwortlich. In vielen Fällen stellen ausländische Ministerien im Rahmen der Regierungsvereinbarungen eine entsprechende Förderung bereit.
In besonderen Fällen können weitere Ausgaben übernommen werden (z.B. Kosten von fachlichen Workshops, kleinere Investitionen und Verbrauchsmaterialien für Machbarkeits-/Pilotuntersuchungen sowie Personalausgaben), soweit diese nicht der staatlichen Grundfinanzierung der Einrichtungen zuzurechnen sind.