


| Förderart: | Zuschuss |
| Förderbereich: | Aus- & Weiterbildung |
| Fördergebiet: | Bund |
| Förderberechtigte: | Bildungseinrichtung; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung |
| Ansprechpartner: | Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) |
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Entwicklung und Erprobung von Lösungsansätzen für eine frühzeitige Integration junger Menschen in die duale Berufsausbildung mittels bundeseinheitlicher Ausbildungsbausteine.
Gefördert werden Ausbildungsbausteine, die in folgenden vier Anwendungsbereichen zum Einsatz kommen und erprobt werden:
Für 14 Ausbildungsberufe liegen die Ausbildungsbausteine als Produkte zur modellhaften Erprobung vor. Die Ausbildungsbausteine können im Internet heruntergeladen werden.
Ziel ist es, vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und des damit einhergehenden bundesweiten Rückgangs von Absolventenzahlen aus den allgemein bildenden Schulen den Fachkräftebedarf zu sichern und den Übergang in das duale System zu verbessern.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Das Vorhaben muss vom Antragsteller eigenständig durchgeführt werden. Das vorgesehene Personal muss über die erforderlichen Qualifikationen und Kenntnisse verfügen.
Sofern in der Zielregion bereits eine Förderung von Projekten mit vergleichbarer Zielsetzung erfolgt, muss die eingereichte Projektskizze eine Darstellung der Schnittstellen zu diesen Projekten einschließlich einer tragfähigen Aufgabenabgrenzung enthalten.
Die mit dem Vorhaben bereitgestellten Kapazitäten zur Ausbildungsbausteinvermittlung dürfen nicht zu einer Substitution bestehender regulärer betrieblicher Ausbildungsangebote führen.
Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenz-, Vergleichs-, Konkurs-, Sequestrations- oder ein Gesamtvollstreckungsverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren. Bei fachlicher Notwendigkeit und erfolgreichem Projektverlauf kann eine Verlängerung der Projektlaufzeit um bis zu 12 Monate beantragt werden.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.