


| Förderart: | Zuschuss |
| Förderbereich: | Aus- & Weiterbildung |
| Fördergebiet: | Bund |
| Förderberechtigte: | Bildungseinrichtung; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung |
| Ansprechpartner: | Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) |
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) Innovationen und Strukturentwicklungen in der beruflichen Bildung.
Gefördert werden Vorhaben, die der Gewinnung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze sowie der nachhaltigen Verbesserung regionaler Ausbildungsstrukturen dienen und sich auf die nachfolgenden Themenschwerpunkte beziehen:
Für die Umsetzung der Themenschwerpunkte stehen die nachfolgend aufgeführten Förderbausteine als Instrumente zur Verfügung:
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.
Die Projekte müssen zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche schaffen.
Die spezifischen Bedingungen und Besonderheiten des regionalen Ausbildungsmarktes sind ausführlich zu erläutern und der regionale Bedarf der beantragten Maßnahme ist konzeptbezogen zu begründen.
Die Förderbausteine sind konzeptbezogen je nach Erfordernissen kombinierbar und müssen in Bezug zu den gewählten Themenschwerpunkten stehen. Bei der Wahl der Förderbausteine Branchen- und Ausbildungsplatzpotenzialanalysen oder Vernetzung muss in jedem Fall mindestens ein weiterer Förderbaustein kombiniert werden.
Grundsätzlich dürfen in der jeweiligen Region noch keine JOBSTARTER-Projekte bzw. Projekte mit Bundes-, Landes- oder ESF-Mitteln oder Unterstützungsleistungen nach den Regelungen im SGB II und III gefördert werden, die vergleichbare Ziele verfolgen. Sofern in der betreffenden Region bereits die Förderung von Projekten mit gleicher Zielsetzung erfolgt, muss der eingereichte Projektantrag eine Darstellung der Schnittstellen bzw. Abgrenzung zu diesen Projekten enthalten.
Soweit Maßnahmen bereits ganz oder teilweise aus anderen öffentlichen Mitteln finanziert werden, ist eine Förderung nicht möglich (Kumulierungsverbot).
Eine intensive Abstimmung mit den relevanten regionalen Akteuren, insbesondere den zuständigen Stellen, ist vor Antragstellung vorzunehmen. Entsprechende Nachweise sind mit dem Antrag einzureichen.
Der Wissens- und Ergebnistransfer ist zu gewährleisten.
Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 440.000 EUR.
Die Förderung eines Projekts erfolgt für einen Zeitraum von längstens 36 Monaten. Auf Antrag kann bei entsprechendem Erfolg eine Verlängerung der Projektlaufzeit von bis zu 12 Monaten bewilligt werden.
Der Beginn der Förderung von Projekten der vierten Ausschreibungsrunde ist ab dem 1. Januar 2009 möglich. Weitere Starttermine sind der 1. und 15. eines jeden Monats, spätester Laufzeitbeginn ist der 1. März 2009.