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KfW-Sonderprogramm 2009

Förderkriterien

Förderart: Darlehen
Förderbereich: Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet: Bund
Förderberechtigte: Unternehmen
Ansprechpartner: KfW Mittelstandsbank

Ziel und Gegenstand

Mit dem KfW-Sonderprogramm 2009 erweitert die KfW Mittelstandsbank im Auftrag des Bundes ihr Finanzierungsangebot für einen befristeten Zeitraum.

Mitfinanziert werden
  • Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen,
  • Betriebsmittel einschließlich Warenlager sowie sonstiger Liquiditätsbedarf.
Ziel ist es, die Kreditversorgung der Wirtschaft und insbesondere des Mittelstands zu sichern.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Angehörige der Freien Berufe sowie in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Mio. EUR nicht überschreitet.

In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) können auch Kredite an größere Unternehmen vergeben werden.

Voraussetzungen

Bei der Finanzierung von Immobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung muss auch der Mieter die Antragskriterien erfüllen. Im Falle reiner Kaufvorhaben muss die gekaufte Immobilie grundlegend saniert, hergerichtet oder umgebaut werden.

Für die Beantragung einer Haftungsfreistellung muss mindestens ein Jahresabschluss über ein vollständiges Geschäftsjahr bzw. bei nicht bilanzierenden Unternehmen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung vorliegen.

Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien sowie Finanzdienstleistungsunternehmen sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen. Stichtag für die Feststellung, ob ein Unternehmen in Schwierigkeiten vorliegt, ist der 1. Juli 2008.

Art und Höhe der Förderungen

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.

Die Höhe der Förderung beträgt maximal 50 Mio. EUR pro Vorhaben. Es können bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel finanziert werden.

Für die Finanzierung von Investitionen kann eine Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstituts von 50% oder 90% und für die Finanzierung von Betriebsmitteln eine Haftungsfreistellung von 50% beantragt werden.
Zinssatz: Die Kreditvergabe erfolgt zu aktuellen Marktkonditionen.

Wichtige Hinweise

Die Bundesregierung im Rahmen des II. Konjunkturpakets im Januar 2009 beschlossen, die Bedingungen des mittelstandsorientierten KfW-Sonderprogramms 2009 zu flexibilisieren, um eine zieladäquate Inanspruchnahme sicherzustellen. Analog zum KfW-Sonderprogramm 2009 soll zudem ein Kreditprogramm für größere Unternehmen aufgelegt sowie das bestehende inländische Bürgschaftsinstrumentarium ausgeweitet werden. Zusätzlich werden neue Bürgschaftsinstrumente zur Stützung der Unternehmensfremdfinanzierung geprüft, mit dem Ziel insbesondere die Finanzierungssituation von z.B. Kreditversicherern, Leasinggesellschaften und Factoring-Gesellschaften zu verbessern. Über das bei der KfW bereits laufende Sonderprogramm (15 Mrd. EUR) für den Mittelstand hinaus soll mit diesen Maßnahmen ein Bürgschaftsvolumen in Höhe von 100 Mrd. EUR zur Verfügung stehen.

Die EU-Kommission hat am 16. Dezember 2008 den befristeten Beihilferahmen für zusätzliche Maßnahmen in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise veröffentlicht. Auf Basis dieser Vorgaben hat die KfW Anpassungen des KfW-Sonderprogramms 2009 vorgenommen. In Verbindung mit der Einführung der Zinsbindung von drei Jahren wurde auch die Mindestkreditlaufzeit auf drei Jahre reduziert. Grundsätzlich werden im KfW-Sonderprogramm 2009 keine Unternehmen in Schwierigkeiten gefördert. Die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise sollen jedoch berücksichtigt werden. Daher wurde als Stichtag für die Feststellung der 1. Juli 2008 festgelegt. Sollten nach diesem Stichtag die Voraussetzungen für ein Unternehmen in Schwierigkeiten vorliegen, ist es trotzdem im Rahmen des KfW-Sonderprogramms 2009 antragsberechtigt.

Das KfW-Sonderprogramm 2009 ist Teil des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ der Bundesregierung. Insgesamt wird die KfW im Auftrag des Bundes im Jahr 2009 voraussichtlich bis zu 15 Mrd. EUR für die Unternehmensfinanzierung bereitstellen. Das Sonderprogramm orientiert sich in Struktur und Ausgestaltung weitgehend an dem bestehenden KfW-Unternehmerkredit.

Die Kombination mit anderen Förderkrediten ist möglich. Eine Kombination von haftungsfreigestellten Krediten aus diesem Programm mit weiteren haftungsfreigestellten Förderkrediten der KfW oder Nachrangdarlehen ist nicht zulässig, zudem ist eine Kombination mit Förderprogrammen, in denen Beihilfen gemäß EU-Beihilferecht vergeben werden, ausgeschlossen.

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