KfW-Sonderprogramm 2009
Förderkriterien
| Förderart: |
Darlehen |
| Förderbereich: |
Unternehmensfinanzierung |
| Fördergebiet: |
Bund |
| Förderberechtigte: |
Unternehmen |
| Ansprechpartner: |
KfW Mittelstandsbank |
Ziel und Gegenstand
Mit dem KfW-Sonderprogramm 2009 erweitert die KfW
Mittelstandsbank im Auftrag des Bundes ihr Finanzierungsangebot für
einen befristeten Zeitraum.
Mitfinanziert werden
- Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung
bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen,
- Betriebsmittel einschließlich Warenlager sowie sonstiger Liquiditätsbedarf.
Ziel ist es, die Kreditversorgung der Wirtschaft und insbesondere des Mittelstands zu sichern.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Angehörige der Freien Berufe
sowie in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die
sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500
Mio. EUR nicht überschreitet.
In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie (BMWi) können auch Kredite an größere Unternehmen
vergeben werden.
Voraussetzungen
Bei der Finanzierung von Immobilieninvestitionen mit
anschließender Fremdvermietung muss auch der Mieter die
Antragskriterien erfüllen. Im Falle reiner Kaufvorhaben muss die
gekaufte Immobilie grundlegend saniert, hergerichtet oder umgebaut
werden.
Für die Beantragung einer Haftungsfreistellung muss
mindestens ein Jahresabschluss über ein vollständiges Geschäftsjahr
bzw. bei nicht bilanzierenden Unternehmen eine
Einnahmen-Überschuss-Rechnung vorliegen.
Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im
Sinne der EU-Leitlinien sowie Finanzdienstleistungsunternehmen sind
grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen. Stichtag für die
Feststellung, ob ein Unternehmen in Schwierigkeiten vorliegt, ist der
1. Juli 2008.
Art und Höhe der Förderungen
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.
Die Höhe der Förderung beträgt maximal 50 Mio. EUR pro
Vorhaben. Es können bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
bzw. Betriebsmittel finanziert werden.
Für die Finanzierung von Investitionen kann eine
Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstituts von 50% oder
90% und für die Finanzierung von Betriebsmitteln eine
Haftungsfreistellung von 50% beantragt werden.
Zinssatz: Die Kreditvergabe erfolgt zu aktuellen Marktkonditionen.
Wichtige Hinweise
Die Bundesregierung im Rahmen des II. Konjunkturpakets
im Januar 2009 beschlossen, die Bedingungen des
mittelstandsorientierten KfW-Sonderprogramms 2009 zu flexibilisieren,
um eine zieladäquate Inanspruchnahme sicherzustellen. Analog zum
KfW-Sonderprogramm 2009 soll zudem ein Kreditprogramm für größere
Unternehmen aufgelegt sowie das bestehende inländische
Bürgschaftsinstrumentarium ausgeweitet werden. Zusätzlich werden neue
Bürgschaftsinstrumente zur Stützung der Unternehmensfremdfinanzierung
geprüft, mit dem Ziel insbesondere die Finanzierungssituation von z.B.
Kreditversicherern, Leasinggesellschaften und Factoring-Gesellschaften
zu verbessern. Über das bei der KfW bereits laufende Sonderprogramm (15
Mrd. EUR) für den Mittelstand hinaus soll mit diesen Maßnahmen ein
Bürgschaftsvolumen in Höhe von 100 Mrd. EUR zur Verfügung stehen.
Die EU-Kommission hat am 16. Dezember 2008 den
befristeten Beihilferahmen für zusätzliche Maßnahmen in der
gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise veröffentlicht. Auf Basis
dieser Vorgaben hat die KfW Anpassungen des KfW-Sonderprogramms 2009
vorgenommen. In Verbindung mit der Einführung der Zinsbindung von drei
Jahren wurde auch die Mindestkreditlaufzeit auf drei Jahre reduziert.
Grundsätzlich werden im KfW-Sonderprogramm 2009 keine Unternehmen in
Schwierigkeiten gefördert. Die Auswirkungen der Finanz- und
Wirtschaftskrise sollen jedoch berücksichtigt werden. Daher wurde als
Stichtag für die Feststellung der 1. Juli 2008 festgelegt. Sollten nach
diesem Stichtag die Voraussetzungen für ein Unternehmen in
Schwierigkeiten vorliegen, ist es trotzdem im Rahmen des
KfW-Sonderprogramms 2009 antragsberechtigt.
Das KfW-Sonderprogramm 2009 ist Teil des
Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ der
Bundesregierung. Insgesamt wird die KfW im Auftrag des Bundes im Jahr
2009 voraussichtlich bis zu 15 Mrd. EUR für die
Unternehmensfinanzierung bereitstellen. Das Sonderprogramm orientiert
sich in Struktur und Ausgestaltung weitgehend an dem bestehenden
KfW-Unternehmerkredit.
Die Kombination mit anderen Förderkrediten ist möglich.
Eine Kombination von haftungsfreigestellten Krediten aus diesem
Programm mit weiteren haftungsfreigestellten Förderkrediten der KfW
oder Nachrangdarlehen ist nicht zulässig, zudem ist eine Kombination
mit Förderprogrammen, in denen Beihilfen gemäß EU-Beihilferecht
vergeben werden, ausgeschlossen.

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