


| Förderart: | Zuschuss |
| Förderbereich: | Forschung & Innovation (themenspezifisch) |
| Fördergebiet: | Bund |
| Förderberechtigte: | Unternehmen; Forschungseinrichtung; Hochschule |
| Ansprechpartner: | Projektträger im DLR; Lotsendienst KMU-innovativ |
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt im Rahmen des Fachprogramms IKT 2020 - Forschung für Innovationen risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen
die auf die Anwendungsfelder/Branchen Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt sowie IKT-Wirtschaft ausgerichtet sind.
Ziel der Fördermaßnahme ist es, die Forschungsförderung im Rahmen des IKT-Fachprogramms insbesondere für erstantragstellende KMU einfacher, schneller und damit attraktiver zu gestalten.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere IKT-herstellende und -anwendende Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU sowie im Rahmen von Verbundprojekten auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Es muss sich um ein industrielles Forschungs- bzw. vorwettbewerbliches Entwicklungsvorhaben handeln, das durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet ist.
Förderfähig sind Einzelvorhaben von KMU sowie Verbundvorhaben unter Beteiligung von KMU. Der Nutzen des Vorhabens muss in erster Linie den beteiligten KMU zugute kommen.
Antragsteller sollten sich im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist.
Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von in der Regel bis zu zwei Jahren.
Die Höhe der Förderung beträgt