


| Förderart: | Zuschuss |
| Förderbereich: | Forschung & Innovation (themenspezifisch) |
| Fördergebiet: | Bund |
| Förderberechtigte: | Unternehmen; Forschungseinrichtung; Hochschule |
| Ansprechpartner: | Lotsendienst KMU-innovativ; Projektträger Produktion und Fertigungstechnologien (PFT) |
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt risikoreiche und anwendungsnahe industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aus dem Bereich der Produktionssysteme und -technologien. Gefördert werden themenübergreifende Vorhaben, die auf die Anwendungsfelder bzw. Branchen Grundstoffindustrie, Maschinen- und Anlagenbau, Fahrzeugbau, Elektro- und Informationstechnik, Medizin-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Optik, Dienstleistung und andere Bereiche der gewerblichen Wirtschaft ausgerichtet sind.
Ziel der Fördermaßnahme ist es, das Innovationspotential kleiner und mittlerer Unternehmen im Bereich Spitzenforschung zu stärken und die Forschungsförderung im Rahmen des Fachprogramms Forschung für die Produktion von morgen insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie im Rahmen von Projekten der Verbundforschung auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben, die ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko besitzen, anwendungsnah, technologieübergreifend und für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sind.
Für Verbundprojekte ist eine Projektskizze in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln.
Antragsteller sollten sich im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von in der Regel bis zu zwei Jahren.
Die Höhe der Förderung beträgt