Software- und Beratungshaus für die Entwicklung von innovationen Anwendungen

Marktstrukturverbesserung

Förderkriterien

Förderart: Zuschuss
Förderbereich: Regionalförderung; Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet: Sachsen
Förderberechtigte: Unternehmen; Verband/Vereinigung
Ansprechpartner: Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)

Ziel und Gegenstand

Das Land Sachsen fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitungsqualität und der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Die Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu verbessern, um auf diese Weise zur Absatzsicherung oder zur Schaffung von Erlösvorteilen auf der Erzeugerebene beizutragen.

Die Förderung umfasst folgende Bereiche:

  • Gründung und Tätigwerden von Zusammenschlüssen,
  • Investitionen,
  • Vermarktungskonzeptionen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Erzeugergemeinschaften und deren Vereinigungen, bestehende und neu zu schaffende Absatzeinrichtungen sowie Unternehmen des Handels sowie der Be- und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Produktion von Grunderzeugnissen erstreckt.

Voraussetzungen

Bei Investitionsvorhaben müssen Unternehmen nach Abschluss der Maßnahme über fünf Jahre den Nachweis erbringen, dass mindestens 40% der Aufnahmekapazität über Lieferverträge zu regionalen Erzeugern gesichert wird.

Die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und der durchzuführenden Maßnahmen muss nachgewiesen werden.

Zusammenschlüsse müssen auf Dauer angelegt sein.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Zusammenschlüsse können mit maximal 400.000 EUR gefördert werden. Die Zuschüsse für Organisationskosten können im ersten und zweiten Jahr bis zu 60%, im dritten Jahr bis 50%, im vierten Jahr bis 40% und im fünften Jahr bis zu 20% betragen.

Investitionen können mit 25% bis 35% der förderfähigen Aufwendungen gefördert werden. Mit der Investitionszulage darf die Zuwendung insgesamt 50% der förderfähigen Aufwendungen betragen.

Für Vermarktungskonzeptionen können Zuwendungen bis zu 50% der Ausgaben gewährt werden, insgesamt jedoch höchstens 100.000 EUR.

Onlineantrag

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