


| Förderart: | Zuschuss |
| Förderbereich: | Außenwirtschaft; Beratung; Energie & Umwelt; Existenzgründung & -festigung; Unternehmensfinanzierung |
| Fördergebiet: | Sachsen |
| Förderberechtigte: | Existenzgründer/in; Unternehmen |
| Ansprechpartner: | Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) |
Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen der Richtlinien zur Mittelstandsförderung Beratungen zu Fragen der Unternehmensführung, insbesondere zu betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen, technischen und organisatorischen Problemen sowie zu Fragen, die mit der Erschließung ausländischer Märkte im Zusammenhang stehen.
Die Beratungen umfassen insbesondere folgende Schwerpunkte:
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Natürliche Personen sind antragsberechtigt, wenn sie eine Unternehmensnachfolge in Sachsen planen oder wenn sie mit ihrer Geschäftsidee dazu beitragen, die Nahversorgung mit Waren des täglichen Bedarfs in einem Ort oder Ortsteil sicherzustellen.
Die Beratung muss durch selbständige Berater oder Beratungsunternehmen unter Mitwirkung eines zugelassenen Qualitätssicherers durchgeführt werden.
Bei Beratungen mit Schwerpunkt Außenwirtschaft oder Umwelt muss der Antragsteller nachweisen, dass er eine kostenfreie Erstberatung bei einem Außenwirtschafts- oder Umweltberater der sächsischen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer vorgeschaltet hat. Standardleistungen der Kammern müssen vorab in Anspruch genommen werden.
Bei arbeitsplatzrelevanten Beratungsmaßnahmen ist ein besonderer Schwerpunkt auf den Erhalt bzw. die Schaffung von Arbeitsplätzen zu legen.
Nicht gefördert werden
Es gelten die allgemeinen Bestimmungen der Richtlinie zur Mittelstandsförderung - Verbesserung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 400 EUR je Tagewerk, maximal jedoch 50% der Ausgaben. Gefördert werden bis zu 60 Tagewerke pro Jahr und innerhalb von drei Jahren maximal 100 Tagewerke.
Die Kosten der Beratung (ohne Qualitätssicherungskosten) sollen 800 EUR je Tagewerk nicht überschreiten.