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Mittelstandsförderung - Markteinführung innovativer Projekte

Förderkriterien

Förderart: Zuschuss
Förderbereich: Forschung & Innovation (themenoffen)
Fördergebiet: Sachsen
Förderberechtigte: Unternehmen
Ansprechpartner: Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)

Ziel und Gegenstand

Der Freistaat Sachsen unterstützt im Rahmen der Richtlinien zur Mittelstandsförderung Projekte zur Markteinführung von neuen oder weiter entwickelten Produkten, Dienstleistungen oder Verfahren.

Gefördert werden

  • die Herstellung eines marktfähigen Serienmusters oder einer Nullserie, soweit diese nicht für den Verkauf bestimmt sind,
  • Maßnahmen, die der Vorbereitung des Markteintritts unmittelbar dienen, z.B. Normierungen und Zertifizierungen, sowie
  • die Entwicklung von produktbezogenen Vertriebs- bzw. Marketingkonzeptionen, soweit diese nicht im Programm Intensivberatung/Coaching förderfähig ist.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.

Voraussetzungen

Die Produkte, Dienstleistungen und Verfahren müssen auf Innovationen beruhen und dürfen auf dem jeweils relevanten Markt noch nicht wirtschaftlich verwertet werden. Sie müssen vom Antragsteller in eigener Forschungs- und Entwicklungsleistung oder auch in Zusammenarbeit mit Forschungspartnern erarbeitet worden sein. Die Umsetzung muss in eigener Serienfertigung im Freistaat Sachsen erfolgen.

Bei Antragstellung ist ein schlüssiger Planungsstand für die Markteinführung des Produktes auf konkret definierten Absatzmärkten darzulegen.

Der Antragsteller muss sich angemessen, d.h. zu mindestens 25%, an der Gesamtfinanzierung beteiligen. Der Eigenanteil darf nicht durch andere öffentliche Finanzierungshilfen ersetzt oder verbilligt werden.

Es gelten die allgemeinen Bestimmungen der Richtlinie zur Mittelstandsförderung - Verbesserung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 100.000 EUR.

Onlineantrag

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