Software- und Beratungshaus für die Entwicklung von innovationen Anwendungen

Mittelstandsförderung - Produktdesignförderung

Förderkriterien

Förderart: Zuschuss
Förderbereich: Forschung & Innovation (themenoffen); Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet: Sachsen
Förderberechtigte: Unternehmen
Ansprechpartner: Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)

Ziel und Gegenstand

Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen der Richtlinien zur Mittelstandsförderung kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der frühzeitigen Einbeziehung der Möglichkeiten von Design in die Produktentwicklung. Die Unternehmen sollen befähigt werden, Design als bedeutenden Wettbewerbsvorteil und Verkaufsargument zu nutzen, um die Absatzchancen ihrer Produkte zu verbessern.

Der Zuschuss wird gewährt für:

  • die Gestaltung von Produkten, die in den Antrag stellenden Unternehmen hergestellt werden, einschließlich einer in diesem Zusammenhang durch den Dienstleister erfolgenden Beratungsleistung sowie für
  • unterstützende Gestaltungsleistungen zu Marketingzwecken (Flyer, produktbegleitendes Corporate Design oder Web-Design) bei komplexen Projekten.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.

Voraussetzungen

Die zu fördernde Designmaßnahme muss im Zusammenhang mit einer Produktinnovation stehen, besondere Ansätze aufweisen (z.B. hinsichtlich Umweltverträglichkeit oder Originalität) oder ein komplexes Projekt darstellen, wobei das Produkt einen innovativen Ansatz aufweisen muss.

Reine Marketingmaßnahmen oder isolierte Softwareprojekte sind nicht förderfähig.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen zwischen 5.000 und 100.000 EUR betragen.

Die erhöhte Förderung ist ausgeschlossen, wenn sich die Gestaltungsleistung vorwiegend auf Produktäußerlichkeiten und/oder Verpackung beschränkt. Sie ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn die erwartete positive Marktresonanz nicht hinreichend dargelegt werden kann (Unterlagen wie Marktanalysen, Trendstudien, Messeauswertungen, Produktvergleiche u.ä. sind dem Antrag beizufügen).

Eine Förderung darf innerhalb von drei Jahren nur einmal gewährt werden.

Der externe Dienstleister bzw. Designer muss gestalterisch tätig sein und hierzu über Referenzen verfügen.

Es gelten die allgemeinen Bestimmungen der Richtlinie zur Mittelstandsförderung - Verbesserung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt 30%, bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben.

Onlineantrag

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