Software- und Beratungshaus für die Entwicklung von innovationen Anwendungen

Mittelstandsförderung - Vorgründungsberatung

Förderkriterien

Förderart: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Förderbereich: Beratung; Existenzgründung 
Fördergebiet: Sachsen
Förderberechtigte: Existenzgründer/in
Ansprechpartner: Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)

Allgemeine Informationen

Das Programm "Vorgründungsberatung" ist auf die Gründung von wettbewerbsfähigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit dem Ziel der Vollexistenz ausgerichtet. Der Freistaat Sachsen gewährt Zuschüsse bei der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen, um Existenzgründern den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Sie profitieren bei nahezu allen unternehmerischen Fragen vom Sachverstand kompetenter Berater und erhalten Hilfe zur Selbsthilfe. Die richtige Beratung kann gerade in der Anfangsphase für den Erfolg Ihres Unternehmens entscheidend sein.

Insbesondere können Sie sich zu folgenden Themen beraten lassen:

  • Sicherung und Optimierung der Finanzierung
  • Vorbereitung eines Vertriebs- bzw. Marketingkonzepts
  • Überarbeitung/ Weiterentwicklung Ihres Gründungskonzepts
  • Markterschließung
  • Standortsuche
  • Erarbeitung von operativen Unternehmenszielen/ -strategien
  • Personalkonzeptentwicklung/ Maßnahmen zum Personalaufbau

Nicht vom Förderumfang umfasst sind die Erstellung Gründungs- und Unternehmenskonzepten, Beratungsleistungen, die sich überwiegend auf Rechts-, Versicherungs-, Patent- und Steuerfragen beziehen sowie Beratungen im Zusammenhang mit Betriebsübernahmen.

Voraussetzungen

Unterstützung im Rahmen dieses Förderprogramms erhalten natürliche Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen, die ein kleines/mittleres Unternehmen in Sachsen gründen wollen.

Nicht antragsberechtigt sind Personen, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, als Wirtschaftsprüfer, als Steuerberater oder vereidigte Buchprüfer sowie als Rechtsanwälte oder Notare tätig werden wollen.

 

Konditionen

Höhe:

der Zuschuss beträgt 75% des Tageshonorars des Beraters bei einem maximal möglichen Tageshonorars von 650 EUR netto
ein Tagewerk umfasst 8 Stunden
die Beratung soll mindestens 2, darf höchstens jedoch 10 Tagewerke umfassen

Umfang:

je Gründungsvorhaben kann die Förderung nur einmal innerhalb von 5 Jahren in Anspruch genommen werden

Rechtsanspruch:

besteht nicht

Onlineantrag

Zum Seitenanfang Zum Anfang

Fördermittel · Unternehmensberatung · Existenzgründung