Software- und Beratungshaus für die Entwicklung von innovationen Anwendungen

Multimedia-Innovationsprogramm

Förderkriterien

Förderart: Zuschuss
Förderbereich: Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet: Bund
Förderberechtigte: Unternehmen; Forschungseinrichtung; Hochschule
Ansprechpartner: Projektträger Multimedia

Ziel und Gegenstand

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsprojekte im vorwettbewerblichen Bereich, die die Entwicklung und pilothafte Erprobung neuartiger multimediabasierter Anwendungen und Dienstleistungen zum Gegenstand haben.

Das Programm ist ein so genanntes Fachprogramm. Diese Programme haben zum Ziel, in ausgewählten Bereichen einen im internationalen Maßstab hohen Leistungsstand von Forschung und Entwicklung zu gewährleisten.

Antragsberechtigte

Anträge können von Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen gestellt werden.

Die Antragsteller müssen über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung ihres Vorhabens verfügen.

Förderbereiche

Multimedia-Technologien bilden heute die zentrale Grundlage für neue elektronische Anwendungen und Dienstleistungen in Wirtschaft (eBusiness, eCommerce) und öffentlicher Verwaltung (eGovernment). Dabei geht es um die Schaffung von neuen Wertschöpfungsketten sowie die Neuausrichtung, Automatisierung und Optimierung von Abläufen und Wertschöpfungsketten, neue Formen der Wissensvermittlung, Wissensbeschaffung (eLearning, Wissensmanagement) oder die individualisierte, kontextsensitive und mobile Wissensbereitstellung.

Der Multimedia-Begriff bezeichnet letztlich alle Möglichkeiten für neue IKT-Anwendungen und -Dienste, die sich aus der Nutzung und Kombination moderner Kommunikationsinfrastrukturen wie Internet, Mobilfunknetze (UMTS, GPRS), leistungsfähigen Endgeräten (Notebook, Handy, PDA) und fortschrittlicher Software ergeben. Die digitale Konvergenz verbindet nicht nur umfassend den Sektor der klassischen Telekommunikation und der klassischen Medien und löst dort völlig neue Geschäftsmodelle aus, sie durchdringt auch alle anderen Wirtschaftszweige.

Die Auswahl der Projekte erfolgt in der Regel im Rahmen von themenspezifischen Ideenwettbewerben. In der jüngsten Vergangenheit wurden u.a. Ideenwettbewerbe zu folgenden Themenschwerpunkten durchgeführt: WissensMedia (Wissensmanagement in mittelständischen Unternehmen und öffentlicher Verwaltung), Next Generation Media (Vernetzte intelligente Systeme) und SimoBIT (Sichere mobile IKT-Anwendungen).

Laufende Förderschwerpunkte und -projekte:

  • eBusiness/eGovernment /Digitale Prozessketten: u.a. voteremote, VESUV
  • Mobile Multimediadienste/Mobilität: u.a. SimoBIT
  • Wissensmanagement/eLearning: u.a. Content Sharing, QED, Explain, WissensMedia
  • Vernetzte Intelligente Systeme/Virtuelle Netzwerke: u.a. Next Generation Media
  • Strategische Technologieprojekte: u.a. THESEUS, 4GOOD

Hinzu kommt eine gezielte Unterstützung von Existenzgründungen im Rahmen des Gründerwettbewerbs - Mit Multimedia erfolgreich starten.

Das BMWi ist zukünftig insbesondere an anwendungsbezogenen Projektideen zu folgenden Themenschwerpunkten interessiert:

  • eSimulation (webbasierte Simulation von Bauteilen und Produkten sowie Prozessen)
  • eRobotik (Autonome Steuerung webbasierter Strukturen)
  • eEnergie (IKT-Steuerung von Bauteilen und Produkten sowie Prozessen)

Voraussetzungen

Unterstützt werden FuE-Vorhaben,

  • die dazu beitragen, die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme zu stärken, den Stand der Technik fortzuentwickeln und neue Marktpotenziale zu erschließen,
  • an denen hinsichtlich der Themenstellung und der Ziele ein erhebliches Bundesinteresse besteht und
  • die mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sind.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss, beim Gründerwettbewerb werden die Prämien ausgelobt.

Bei der Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung des Zuwendungsempfängers von in der Regel mindestens 50% vorausgesetzt. Die tatsächliche Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe der entstandenen Kosten.

Die Höhe des Zuschusses bei Vorhaben von Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen richtet sich nach der Höhe der entstehenden Ausgaben.

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