


| Förderart: | Zuschuss |
| Förderbereich: | Aus- & Weiterbildung; Forschung & Innovation (themenspezifisch) |
| Fördergebiet: | Bund |
| Förderberechtigte: | Unternehmen; Forschungseinrichtung; Hochschule |
| Ansprechpartner: | Projektträger im DLR |
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert die Entwicklung und breite Nutzung didaktisch hochwertiger und flexibel einsetzbarer Lehr- und Lernsoftware in allen Bildungsbereichen.
Dieses Programm ist ein so genanntes Fachprogramm. Diese Programme haben zum Ziel, in ausgewählten Bereichen einen im internationalen Maßstab hohen Leistungsstand von Forschung und Entwicklung zu gewährleisten.
Anträge können von Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen gestellt werden.
Die Antragsteller müssen über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung ihres Vorhabens verfügen.
Einzelne Förderbereiche sind
- E-Learning-Integration: Entwicklung von organisatorischer Infrastruktur und Management („change management") im Bereich von Lehre, Lernen und Prüfungen an Hochschulen.
- E-Learning-Transfer: Umsetzung von Organisationskonzepten/Geschäftsmodellen für Dienstleistungen, die eine Produktion und Nutzung von E-Learning in Hochschulen und darüber hinaus vornehmlich fach- und fachbereichsbezogen unterstützen.
Im Bereich Hochschule sind die Universitäten und Fachhochschulen die Adressaten der Förderung, im Bereich der Schule die Verlage und Medienanbieter. Ausgangspunkt im Bereich der beruflichen Bildung sind Konzepte, die auf die unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Branchen maßgeschneidert sind und die Entwicklung modularer multimedialer Bildungsinhalte zum Ziel haben.
Wichtigstes Vorhaben im Programmteil „berufliche Bildung" ist der Aufbau eines Weiterbildungssystems für die IT-Branche, das parallel zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für die IT-Weiterbildung die Entwicklung von Curricula und entsprechender Lehr- und Lernsoftware vorsieht. Im Bereich Hochschule werden im Rahmen der zwei Förderlinien Projekte im Bereich E-Learning-Integration und E-Learning-Transfer unterstützt.
Unterstützt werden Vorhaben, die dazu beitragen
Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Bei der Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung des Zuwendungsempfängers von in der Regel mindestens 50% vorausgesetzt. Die tatsächliche Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe der entstandenen Kosten.
Die Höhe des Zuschusses bei Vorhaben von Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen richtet sich nach der Höhe der entstehenden Ausgaben.