


| Förderart: | Zuschuss |
| Förderbereich: | Beratung; Unternehmensfinanzierung |
| Fördergebiet: | Bund |
| Förderberechtigte: | Unternehmen |
| Ansprechpartner: | Deutsche Materialeffizienzagentur (demea) |
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) fördert die fachliche Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), um die Materialeffizienz in den Unternehmen zu verbessern. Ziel ist es, KMU beim Erkennen von Möglichkeiten zur Verringerung des Materialeinsatzes und der genauen Lokalisation dieser Einsparpotenziale zu unterstützen, um dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig zu stärken und einen wirkungsvollen Beitrag zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu leisten.
Folgende Beratungsformen werden gefördert:
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Produktionsbetrieb in Deutschland.
In begründeten Ausnahmefällen können bei besonders innovativen und risikoreichen Ansätzen auch Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern gefördert werden.
Das Unternehmen muss über das notwendige technologische und betriebswirtschaftliche Potenzial zur erfolgreichen Durchführung des Projekts und Umsetzung der Ergebnisse verfügen sowie den erforderlichen finanziellen Eigenanteil aufbringen.
Antragstellern, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Beratungen müssen wettbewerbs- und vertriebsneutral durchgeführt werden. Die Berater müssen die erforderlichen Fähigkeiten und die notwendige Zuverlässigkeit nachweisen und durch die demea in den Beraterpool aufgenommen werden.
Die Beratung darf nicht durch andere Förderungen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Kommission unterstützt werden. Der Beratungsvertrag kann erst nach Antragseingang abgeschlossen werden. Die Beratung darf nicht im Auftrag eines Dritten, auch auf Grund eines nachträglich erteilten Auftrages, durchgeführt werden.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt für
Der Gesamtbetrag der Zuwendungen für Erst- und Vertiefungsberatungen ist auf 100.000 EUR beschränkt.
Unternehmen können während der Laufzeit dieses Programms höchstens einmal eine Erstberatung beantragen, die Vertiefungsberatung kann in mehreren Teilberatungen durchgeführt werden.