


| Förderart: | Zuschuss |
| Förderbereich: | Aus- & Weiterbildung; Forschung & Innovation (themenspezifisch) |
| Fördergebiet: | Bund |
| Förderberechtigte: | Unternehmen; Bildungseinrichtung; Forschungseinrichtung; Hochschule |
| Ansprechpartner: | Projektträger im DLR |
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die Web 2.0-Technologien in der beruflichen Bildung breiter und intensiver zum Einsatz bringen und das Nutzungspotenzial erschließen.
Gefördert werden insbesondere Vorhaben,
Ziel ist es, durch die Ausschöpfung der Potenziale der Web 2.0-Technologien Strukturveränderungen in der beruflichen Bildung und der berufsbegleitenden Qualifizierung zu bewirken, die Verzahnung der Bildungsbereiche zu fördern sowie neue Möglichkeiten des informellen Lernens, des Zugangs und der Gestaltung von Lern- und Wissensbildungsprozessen zu eröffnen.
Antragsberechtigt sind für die Aus- und Weiterbildung zuständige Sozialpartner, Bildungsträger, Forschungsinstitute/Universitäten und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Förderung richtet sich insbesondere an Verbünde, Netzwerke und Konsortien.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Antragsteller müssen bereits einschlägige Erfahrungen mit E-Learning-Lösungen vorweisen und ihre besonderen Kompetenzen detailliert darlegen können.
Das Vorhaben soll durch eine angemessene Evaluation und Begleitforschung einen Beitrag zur Qualitätssicherung und erfolgreichen Implementierung der Anwendungen und Dienste leisten.
Antragsteller sollten sich im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist.
Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt