


| Förderart: | Zuschuss |
| Förderbereich: | Aus- & Weiterbildung |
| Fördergebiet: | Bund |
| Förderberechtigte: | Unternehmen; Bildungseinrichtung; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung |
| Ansprechpartner: | Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) |
Gefördert werden innovative Konzepte der betrieblichen Praxis, die einen Beitrag zur qualitativen Verbesserung von beruflicher Aus- und Weiterbildung leisten. Gefragt sind neue Lösungen, die zu inhaltlichen, methodischen, organisatorischen und strukturellen Fragen in Aus- und Weiterbildung in der Praxis anwendungsgerechte Vermittlungskonzepte, Curricula, Lehr- und Lernmaterialien entwickeln und erproben. Die Ergebnisse sollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Ferner sollen die Vorhaben wissenschaftlich begleitet werden, insbesondere auch um die Ergebnisse abzusichern sowie ihre Akzeptanz und den Transfer zu unterstützen.
Antragsberechtigt sind Betriebe, Bildungseinrichtungen der Wirtschaft sowie sonstige Bildungsinstitutionen für berufliche Aus- und Weiterbildung.
Grundlage eines Modellversuchs ist eine innovative Idee, die oft aus der beruflichen Bildungspraxis entsteht. Anlass sollten insbesondere konkrete Probleme sein, aus denen sich eine Idee zu deren Lösung entwickelt.
Der Träger des Modellversuchs muss über die erforderlichen infrastrukturellen Voraussetzungen verfügen. Es wird in der Regel eine Eigenbeteiligung in Höhe von 25% der Modellversuchskosten vorausgesetzt.
Das Vorhaben muss inhaltlich zu den Förderschwerpunkten des BIBB passen.
Die Förderung erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse. Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel bis zu 75% der durch die Neuentwicklung entstehenden zusätzlichen Personal- und Sachausgaben.